Wichtige Informationen zur Einwilligung der Veröffentlichung persönlicher
Daten im Internet
Die Einwilligung von Personen zur Veröffentlichung von Bild, Ton und Video ist eine der
Voraussetzungen, die erfüllt sein muss (§ 22 Kunsturheberrechtsgesetz, Recht am eigenen
Bild), um überhaupt die Möglichkeit zu haben, Bild, Ton, Video ins Internet zu stellen. Diese
Einwilligung ist aber an ein Verfahren geknüpft, in dem die Personen umfassend über die
Gefahren der Veröffentlichung im Internet informiert werden und in dem folgende Internet-
Risiken ausdrücklich zu nennen sind:
1. Die Möglichkeit des nationalen und internationalen, damit weltweiten Abrufs der in das
Internet eingestellten Daten aus dem öffentlichen und nicht-öffentlichen Bereich; der
Datenbestand wird zu einer allgemein zugänglichen Quelle.
2. Gefährdung des informationellen Selbstbestimmungsrechts der Personen bei einer
weltweiten Veröffentlichung ihrer Daten, nämlich auch in Ländern, in denen kein oder
kein hinreichender Datenschutzstandard besteht, somit ein angemessenes
Datenschutzniveau nicht sichergestellt ist.
3. Die eingestellten Daten können unbemerkt mitgelesen und auf vielfältige Art
gespeichert, verändert, verfälscht, kombiniert oder manipuliert werden.
4. Es besteht die Möglichkeit einer weltweit automatisierten Auswertung der
Veröffentlichung nach unterschiedlichen Suchkriterien, die beliebig miteinander
verknüpft werden können (z.B. Erstellung eines aussagekräftigen Persönlichkeitsprofils
durch Zusammenführung von Informationen über die dienstliche Stellung, den
Aufgabenbereich des Beschäftigten mit Daten aus privatem Kontext, Auswahl unter
Stellenbewerbungen, Observation von Personen); mögliche kommerzielle Nutzung,
dadurch z.B. Gefahr des unaufgeforderten Anschreibens und der Belästigung.
5. Durch Bereitstellung der Daten erfolgt naturgemäß ein Verzicht auf die Prüfung des
berechtigten Interesses des Empfängers an der Kenntnis der Daten.
6. Bei erfolgter Speicherung kann der Empfänger die Daten auch dann noch
weiterverwenden, wenn die bereitstellende Stelle ihr Internet-Angebot bereits
verändert oder gelöscht hat.
Aufklärung in Datenverwendung gem. Art. 13 DSGVO
Liebe Leserin & Leser
nachfolgend erhalten Sie Informationen über die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten
nach Art. 13 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) im Rahmen von Meldungen nach dem Gesetz
für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz
von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden (Hinweisgeberschutzgesetz; HinSchG) bei
Verein Kirchplatzgärtchen e.V:
Verantwortlicher im Sinne des Art. 13 Abs. 1a DSGVO:
Ginnheimer Hohl 12
60431 Frankfurt
sybille@klimawerkstatt-frankfurt.de
Art der Daten bzw. Datenkategorien
Folgende personenbezogenen Daten können im
Zusammenhang mit einer Meldung verarbeitet werden:
• Stammdaten (z. B. Vor- und Nachname/-en, Geschlecht)
• Ggf. Geburtsdatum
• Tätigkeitsbezeichnung
• Kontaktdaten (z. B. Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer)
• Ggf. Daten aus der Meldung
Verwendungszwecke und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung
Die interne Meldestelle hat personenbezogenen Daten
von Ihnen erhoben, da Sie eine Meldung im Sinn des Hinweisgeberschutzgesetzes eingereicht
haben, die personenbezogene Daten von Ihnen enthielt. Infolge dieser Meldung ist die interne
Meldestelle befugt (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. e DSGVO i.V.m. § 10 HinSchG), personenbezogene
Daten auch von Ihnen zu verarbeiten, soweit dies zur Prüfung der Meldung und der Ergreifung
von Folgemaßnahmen (§ 18 HinSchG) erforderlich ist. Die Verarbeitung dient dabei
ausschließlich der Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben.
1Dauer der Speicherung
Die Inhalte und Daten der Meldung als auch die weiteren Dokumentationen werden drei Jahre
nach Abschluss des Verfahrens gelöscht. Die Dokumentation kann länger aufbewahrt werden,
um die Anforderungen nach dem Hinweisgeberschutzgesetz oder anderen Rechtsvorschriften
zu erfüllen, solange dies erforderlich und verhältnismäßig ist. Für eventuelle Gerichtsverfahren
werden die aktenrelevanten Daten archiviert. Es gelten die Aufbewahrungs- und
Löschungsfristen der Aktenordnungen der jeweils zuständigen Behörden.
Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten
Ihre Daten werden grundsätzlich nicht weitergegeben und verbleiben bei der unter 1.
genannten zuständigen internen Meldestelle. Sofern einer der Ausnahmefälle des § 9 HinSchG
vorliegt, dürfen die Informationen über Ihre Identität sowie die weiteren ermittelten
Informationen an die Aufsichtsbehörde bzw. die jeweils zuständige Stelle unter den dort
genannten jeweiligen Voraussetzungen übergeben werden. Eine Übermittlung an Drittländer
findet nicht statt.
Ihre Rechte gegenüber dem Verein Kirchplatzgärtchen e.V:
Sie haben als betroffene Person dieser Datenverarbeitung folgende Rechte, die Sie gegenüber
uns und/oder unseren Dienstleistern wahrnehmen können:
Sie haben das Recht
1.) auf Auskunft über
• die Verarbeitungszwecke;
• die Kategorien personenbezogener Daten, die verarbeitet werden;
• die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die
personenbezogenen Daten offengelegt worden sind oder noch offengelegt werden,
insbesondere bei Empfängern in Drittländern oder bei internationalen Organisationen;
• falls möglich die geplante Dauer, für die Ihre personenbezogenen Daten gespeichert
werden, oder, falls dies nicht möglich ist, die Kriterien für die Festlegung dieser
Dauer;
• das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung oder Löschung der sie betreffenden
personenbezogenen
• Daten oder auf Einschränkung der Verarbeitung durch uns oder eines
Widerspruchsrechts gegen eine Verarbeitung;
2.) sich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde (Adresse siehe oben) zu beschweren.
3.) auf eine Kopie der personenbezogenen Daten, die Gegenstand der Verarbeitung sind,
direkt bei der Erhebung Ihrer Daten.
4.) auf Datenübertragbarkeit, d.h. Sie können einen vollständigen Satz aller Daten, die wir im
Rahmen unserer Zusammenarbeit erhoben, verarbeitet oder genutzt haben, mitnehmen,
wenn unsere Kooperation endet.
5.) jede datenschutzrechtliche Einwilligung, die Sie gegenüber der Stiftung abgegeben haben,
zu widerrufen.
